Bearbeitungsstand (Erstellung, Änderungen):
20.10.2011 -
Abgeschlossen
: der Kreisverkehr Wülferoder Str./
Marktstr. ist entsprechend ausgeschildert, dass Radfahrer und
Fußgänger auf den Wegen parallel zum Kreisel, Vorrang
vor dem Kfz-Verkehr haben, der den Kreisel verlässt oder in den
Kreisel einfährt.
19.01.2011 - Übergabe an die Stadt Laatzen (siehe:
Eingaben)
24.10.2010 - Erstellung
Beschreibung:
Die Radwege am/ um den Kreisverkehr haben bei Umfahren eines Kreisverkehrs
Vorrang vor dem (motorisierten) Verkehr, der den Kreisel verlässt - aber
Benutzer dieser Radwege müssen dem in den Kreisel einfahrenden Verkehr
Vorfahrt gewähren (kommt von rechts).
D.h. der Radfahrer muss (sollte) bei der ersten Hälfte der
Überquerung einer Kreisel-Aus-/ -Einfahrt beachten, ob der ausfahrende
Verkehr ihm seine Vorfahrt gewährt, und dann bei der zweiten Hälfte der
Überquerung, Vorfahrt für den Verkehr gewähren, der in den
Kreisel einfährt.
Gefahrensituation:
Der Radfahrer ist in der oben beschriebenen Situation besonders gefährdet
und auch schlechter gestellt, als der Verkehr, der direkt im Kreisel fährt.
Maßnahmen:
Es müssen Schilder aufgestellt werden, die dem Radfahrer Vorfahrt
gegenüber dem in den Kreisel einfahrenden Verkehr gewähren.
Der in den Kreisel einfahrende Verkehr muss dem Verkehr im Kreisel und
einem (meistens vorhandenen) Fußgänger-Überweg sowieso
Vorfahrt gewähren -
warum nicht dann auch einem Radfahrer auf dem Rad-Überweg?
Siehe auch: Radwege-Mängel und Gefahrenstellen für Radfahrer
'Position der "Vorfahrt achten"-Schilder am Kreisverkehr'.