Keine Fußgänger-Ampel mehr an Kreuzung Marktstr./ Robert-Koch-Str.
Bearbeitungsstand (Erstellung, Änderungen):
16.12.2011 -
Abgeschlossen
mit einer
-> [ Eingaben ]
20.10.2011 - Erstellung
Beschreibung:
Seit Umbau und Fertigstellung der "neuen" Marktstr. gibt es keine
Fußgänger-Ampel mehr im Kreuzungs-Bereich Marktstr./ Robert-Koch-Str.
Die 20 km/h-Beschilderung (sah eher nach einer temporären Installation
aus) ist inzwischen verschwunden (Stand 20.10.2011).
Gefahrensituation:
Durch die fehlende Ampel sind Fußgänger und "schiebende" Radfahrer
gefährdet - insbesondere auch ältere Menschen, sowie Fußgänger mit
Rollator und Kinderwagen, auch deshalb, weil der zu überquerende
Bereich unverändert lang ist (Breite der Straßen(n)).
Maßnahmen:
Es ist wieder eine Fußgänger-Ampel einzurichten.
"Zebrastreifen" könnten eine Alternative zur Ampel sein.
Fußgänger-Ampel bzw. "Zebrastreifen" widersprechen nicht einer
Straße mit 30 km/h-Beschränkung.
Eingaben "Wann" an "Wen" (Gemeinde, Region, etc.),
Antworten "Wann", "Von":
16.12.2011 - Stellungnahme ADFC:
Zu begrüßen ist die
Erweiterung des 30 km/h-Bereiches
auch auf
den "alten" Bereich der Markstr. Damit wird die Überquerung der Straße sicherer.
Die Gefährdung der Fußgänger, die gerade im Bereich der Einmündung der
Robert-Koch-Str. die Marktstr. überqueren, besteht weiterhin:
die "alte" Marktstr. ist nach wie vor sehr breit, Unübersichtlichkeit durch
Büsche im Mittelstreifen, Überqerung zur Bushaltstelle, abbiegende Autofahrer
aus der Robert-Koch-Str. (insbesondere Linksabbieger) treffen plötzlich auf
Fußgänger, die die Marktstr. überqueren.
Es ist davon auszugehen, dass sich in diesem Bereich der Marktstr. in
absehbarer Zeit nichts ändert.
Dieser Punkt erhält daher die - in der
Hoffnung ,
dass
bei Neuanlagen von Verkehrswegen das Gefährdungspotential angemessen und
vorbehaltlos berücksichtigt wird.
Der Punkt wird abgeschlossen. Der ADFC hat auf die Gefahrenstelle hingewiesen.
01.12.2011 - Stellungnahme Straßenverkehrsbehörde:
Die Straßenführung der „alten“ Marktstraße soll dem im neuen Bereich angepasst
werden. Wie und in welchem Umfang dies geschieht, steht jedoch noch nicht
abschließend fest.
Das Vz. 278-53 (Ende 30 km/h) wird gegen ein Vz. 274-53 (30 km/h) ausgetauscht,
so dass auch im „alten“ Bereich der Marktstr. in FR Norden eine reduzierte
Geschwindigkeit gilt.
Eine LSA oder ein FGÜ sind derzeit nicht geplant. Vielmehr soll der
Fußgängerstrom über die neu angelegte Verkehrsinsel geführt werden.
21.10.2011 - Übergeben an die Stadt Laatzen
Abgeschlossen, zurückgestellt ("Wann", "Grund"):
16.12.2011 - Abgeschlossen. In absehbarer Zeit wohl nicht zu ändern,
da Neuanlage.