Radfahrer gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern nicht benachteiligen
(Radweg-Verbesserungs-Möglichkeit #1)
Bearbeitungsstand (Erstellung, Änderungen):
02.12.2011 - als Präambel aufgestellt
19.01.2011 - Übergabe an die Stadt Laatzen (siehe:
Eingaben)
01.12.2010 - Größere Berücksichtigung von Radfahrstreifen und
Radschutzspuren
14.11.2010 - Erstellung
Beschreibung:
Radfahrer dürfen gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern nicht
benachteiligt werden.
Benachteiligungen, die auch teils zu erheblicher Gefährdung von
Radfahrern führen, sind u.a.:
-
Zu wenige (keine) Radfahrstreifen und Radschutzspuren
(*1) auf den Straßen/ Fahrbahnen
- Unsichere Führung von Radwegen, Radfahrstreifen und Radschutzspuren
(Radwege z.B. nicht fahrbahnnah angelegt, Verschwenkungen, verborgen
hinter Buschwerk, etc. - insbes. im Bereich von Überwegen an Kreuzungen, Ein-/ Ausfahrten und Kreisverkehren)
- Radwege, Radfahrstreifen und Radschutzspuren an Ein-/ Ausfahrten und Kreuzungen ohne farbliche Markierung bzw. ohne Symbol "Fahrrad"
- Zu schmale Radwege, Radfahrstreifen und Radschutzspuren
- Mehrfach-Ampeln (z.B. mit Verkehrs-Inseln) bei Überwegen an
Kreuzungen, an denen Radfahrer bei einem Überweg mehrfach warten
müssen
- Zusammengelegte Radfahrer- und Fußgänger-Ampeln
(obwohl Radfahrer den Überweg
schneller überqueren als Fußgänger)
- Lange Rotphasen an Ampeln (länger als z.B. für den motorisierten Verkehr)
- Unsinnige Schilder "Radfahrer absteigen"
- Zu wenige Abstell- und Parkmöglichkeiten (auch
abschließbar) für Fahrräder
(*1)
Radfahrstreifen sind Wege für Radfahrer
auf der Fahrbahn, die durch einen durchgehenden Breitstreifen abmarkiert sind
(oft auch mit eingefärbtem Belag),
und dürfen von Kfz nicht benutzt werden und nicht
überfahren werden (Ausnahme:
Ein-/Ausfahrten, auch in Parkbuchten).
Radschutzspuren sind Fahrspuren
für Radfahrer auf der Fahrbahn. Sie sind durch eine weiße
unterbrochene Linie von den Spuren für Kfz getrennt. Kfz dürfen
die Radschutzspur benutzen (z.B. Ausweichen vom Gegenverkehr), wenn sie keinen
Radfahrer behindern oder gefährden.
Gefahrensituation:
Radfahrer sind erheblich gefährdet durch:
- Radfahrer sind auf Radwegen erheblicher gefährdet, als wenn sie auf
der Straße fahren würden.
Gefährdungs-Potenzial am Radweg
existiert u.a. durch Ein-, Ausfahrten, (plötzlich) geöffnete
Autotüren, Be- und Entladungen, rechts-abbiegende Kfz über den
Radweg. Auf der Straße kann der Radfahrer ausweichen, auf dem Radweg nur
selten.
- Eine nicht sichere Führung von Radwegen, Radfahrstreifen und
Radschutzspuren
- Fehlende farbliche Markierungen und Fahrrad-Symbole an Ein-/ Ausfahrten und
Kreuzungen
- Zu schmale Radwege, Radfahrstreifen und Radschutzspuren
- Fahrbahnferne Radwege (Radfahrer wird schlecht wahrgenommen und seine
Fahrtrichtung ist nicht einschätzbar)
Maßnahmen:
-
Einrichten von Radfahrstreifen und Radschutzspuren - wenn immer es
möglich ist - statt eines Radweges
(oder zusätzlich zu einem Radweg). Entsprechende Ein- und
Ausfädelspuren.
-
Vermeidung von Gefahrenpunkten und Benachteiligungen für Radfahrer
unter "Beschreibung" (s.o.).
-
Berücksichtigung bei allen Bauvorhaben, Prüfung vorhandener
Verkehrsknotenpunkte, an Baustellen (Verantwortung nicht beim Bauführer).
-
Erstellen eines Radwege-Verkehrskonzeptes durch die Stadt (Verschiedene
Faktoren wie z.B. CO2-Vermeidung, Energiekosten und auch das E-Bike werden
das Radfahren attraktiver machen und zu einer höheren Dichte auf Radwegen,
Radfahrstreifen und Radschutzspuren beitragen - dem muss frühzeitig
Rechnung getragen werden).
Es geht nicht darum, mit dem Rad in "Höchstgeschwindigkeit" von A
nach B zu kommen - auch der Radfahrer wird einsehen, dass es an Stellen mit
hohem Verkehrsaufkommen und Verengungen der Verkehrswege zu Wartezeiten kommt
und Rücksichtnahme gefordert ist - ; sondern es geht darum, dem
Radfahrer ein gleiches Vorankommen, eine ähnlich flüssige
Weiterfahrt zu ermöglichen, wie sie dem motorisierten Verkehr
eingeräumt wird - und dass der Radverkehr sicherer wird.
Eingaben "Wann" an "Wen" (Gemeinde, Region, etc.),
Antworten "Wann", "Von":
19.01.2011 - Übergeben an die Stadt Laatzen
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