Beschreibung:
Durch die Laatzener Ortsteile Ingeln und Oesselse führt die K266 als
Hauptstr. und Gleidinger Str., die den Doppelort in Richtung Westen
mit dem Laatzener Ortsteil Gleidingen verbindet.
Die K266 ist damit die Verbindung des Doppelorts nach Westen -
z.B. an Laatzen-Mitte.
Die K266 ist geprägt von Alltags- und Freizeitverkehr - von Kfz-
(auch Bus) und Radverkehr, auch gerade innerorts, da an sich dieser Staße
einige Läden, etc. befinden.
Die K266 dient weiterhin als Durchgangsverbindung zu den weiter östlich
gelegenen Ortschaften.
Zwischen Ingeln und Oesselse gibt es einen unbebauten Bereich, der wie
"außerorts" erscheint.
Einen Radweg gibt es nur auf der südlichen Seite - also in Fahrtrichtung
Osten (offensichtlich auch nicht durchgängig); der Radverkehr in Richtung
Westen fährt auf der Fahrbahn - ab Wehmeweg muss der "linke" Radweg
benutzt werden.
Gefahrensituation:
Die Gefahrensituation für den Radfahrer (in Richtung Westen) besteht
darin, dass die K266 durch den Doppelort schmal ist und dort oft zu schnell
gefahren wird; d.h. der Radfahrer wird zu schnell und in zu geringem
Abstand überholt.
Maßnahmen:
Für den gesamten Straßenzug
ist eine
sichere und gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern gleichwertiger Weg - hier
für Radfahrer eine Radverkehrsanlage - zu erstellen.
Möglichkeiten hierzu bestehen - auch in Kombination:
Radfahrstreifen oder Radschutzspuren
Radfahrer auf der/ ganz in der Nähe der Fahrbahn werden besser gesehen und
ihre Absicht (Fahrtrichtungswechsel, etc.) wird viel besser wahrgenommen.
Nachteil Radwege: Radwege verleiten auch dazu, in falscher Richtung befahren zu werden - zumal der Radfahrer in manchen Fällen dazu durch Beschilderung auch explizit aufgefordert wird.
Keine Bedarfsampeln für Radfahrer.
Radwege, Radfahrstreifen, Radschutzspuren, Radüberwege und
Aufstellbereiche
in roter Farbe
.
Laatzen muss sich hier dem
de Facto-Standard deutscher Städte anpassen.
Ggf. 30 km/h.
Eine Geschwindigkeits-Reduzierung wird sich aufgrund enger Bereiche
und Ampeln ohnehin nicht nachteilig auf
Fahrtzeiten auswirken.
Ggf. Überholverbot.
Anlage des Weges für Radfahrer nach ERA (Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen).