CADVICE Lizenz-Vereinbarung

R.Janecke&Partners lizenziert die CADVICE Software an Sie nur unter der Bedingung, dass Sie alle
Punkte der Lizenz-Vereinbarung akzeptieren.
Bitte lesen Sie die Punkte und Bedingungen der Lizenzierung sorgfältig, bevor Sie die CADVICE Software
und die Dokumentation anwenden.
Mit der Anwendung der CADVICE Software akzeptieren Sie die Punkte und Bedingungen dieser
Vereinbarung.

1. Lizenzierung zur Anwendung
R.Janecke&Partners gewährt dem Anwender ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht und
eine ebensolche Lizenz, die CADVICE Software in Maschinen-lesbarer Form zusammen mit der
dazugehörigen Dokumentation in Übereinstimmung mit den hierin enthaltenen Punkten und Bedingungen
anzuwenden.
CADVICE darf nur auf der Hardware und der Arbeitsumgebung des Anwenders ausgeführt werden, für die
CADVICE lizenziert wurde.

2. Limitierte Garantie
R.Janecke&Partners garantiert, dass die Software und das Medium, auf dem sie zur Verfügung gestellt wird,
unter normalen Bedingungen frei von Defekten hinsichtlich Material und bei der Herstellung sein sollte und
sich grundsätzlich in Übereinstimmung mit der begleitenden Dokumentation ausführen lassen sollte.
R.Janecke&Partners vertritt nicht und garantiert nicht, dass die Software und deren Dokumentation
fehlerfrei sind; auch wird nicht garantiert, dass der Anwender eine 100%-ige Verfügbarkeit während der
Ausführung der Software erhalten kann.

3. Kein Anspruch auf Garantien
Außer als in dieser Lizenz-Vereinbarung angegeben, gibt R.Janecke&Partners ausdrücklich keine weiteren
Garantien.
R.Janecke&Partners garantiert nicht, dass die in CADVICE enthaltenen Funktionen den Anforderungen
des Anwenders entsprechen.
R.Janecke&Partners und seine Distributoren, autorisierten Agenten und Zulieferer sind nicht haftbar für
jede, auch besonderen, nachfolgenden oder zufälligen Schäden und Verletzungen, die sich aus der
Anwendung der Software ergeben, oder durch einen Defekt, Fehler oder Fehlfunktion resultieren.

4. Ausschluss der Haftung
In keinem Fall können R.Janecke&Partners, seine Distributoren, autorisierten Agenten und Zulieferer für
irgendwelche Schäden, einschließlich Datenverlust, Einkommensverlusten, Geschäfts- und Produktions-
Unterbrechungen, Verletzungen an Mensch und Tier (einschl. Todesfolge), oder irgend anderer, spezieller,
indirekter, finanzieller, nachfolgender Schäden und Verletzungen haftbar gemacht werden, die durch die
Anwendung der Software oder die Anwendung der von der Software erzeugten Daten, oder wie auch
immer hervorgerufen, auftreten - und ohne Rücksicht auf irgendeine Theorie auf Haftung, die sich aus der
Anwendung der oder Nichtausführbarkeit der Software ergibt, sogar wenn R.Janecke&Partners, seine
Distributoren, autorisierten Agenten und Zulieferer auf die Möglichkeit eines solchen Schadens oder einer
solchen Verletzung aufmerksam gemacht wurden.

Hannover, Deutschland, 30.05.2001